Die wichtigsten Informationen
Was
Sie über die Hausratversicherung wissen sollten?
Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die Dinge des
normalen Haushaltes, eben den Hausrat versichert. Zu der
Hausratversicherung gehören Einrichtungsgegenstände,
Verbrauchsgegenstände und auch normale Gebrauchsgegenstände. Gründe
für den Eintritt des Versicherungsschutzes können vielfältig sein. Man
ist mit der Hausratversicherung gegen Feuerereignisse,
Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Hagelschäden und sogar gegen
Vandalismus, Raub und Einbruch versichert.
In die Versicherung
eingeschlossen sind auch Leistungen die erforderlich sind, um den
ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zu diesen zusätzlichen
Leistungen gehören Aufräumarbeiten und die dadurch entstehende Kosten
sowie Aufwendungen für die Unterbringung in einem Hotel entstehen, sofern
dieses erforderlich ist.
Hausratversicherung können durch verschiedene Klauseln erweitert
werden. Auf Wunsch kann man auch den Diebstahl von Fahrrädern sowie die
Aufnahme von über Spannungsschäden und Elementarschäden mit in den
Versicherungsvertrag aufnehmen.
Die Versicherungsgesellschaft versichert mit der Hausratversicherung
die Gegenstände zum Neuwert. Wenn Sie also zum Beispiel einen kleinen
Brand in der Küche haben, werden alle beschädigten Gegenstände zu dem
Wert ersetzt, wie sie neue Kosten, in gleicher Qualität und Austattung.
Bei der Hausratversicherung kann nur der ganze Vertrag gekündigt werden,
nicht aber Einzelteile des Vertrages. Das ist im Unterschied zu den so
genannten Industrieversicherungen, bei denen man einzelne Bereiche extra
absichern kann und auch einzeln kündigen kann. So ist es bei der
Industrieversicherung häufig der Fall, dass man den Einbruchsdiebstahl
oder Elementarschäden oder Leitungswasserschäden extra abschließt und
auch kündigt oder verändert.
Mit der Hausratversicherung werden fast alle beweglichen Dinge im
Haushalt des Versicherten abgesichert. Die Hausratversicherung ist deshalb
sehr sinnvoll und im Verhältnis zu anderen Versicherungen ist die
Hausratversicherung auch gar nicht teuer. Abgesichert sind Möbel, die
gesamte Kleidung, die Nahrungsmittel und alle elektronische Geräte des
Haushalts.
Versichert sind alle genannten Gegenstände, die sich am Ort der
genannten Wohnung befinden. eingeschlossen neben der Wohnung oder dem Haus
sind auch die Terrassen und die Balkone sowie alle Loggien, obwohl diese
ja eigentlich nicht zur eigenen Wohnung gehören, sondern sich schon
außerhalb der Wohnung beziehungsweise von dem Haus befinden. Viele wissen
nicht, dass auch gemeinschaftlich genutzte Räume, zum Beispiel in einem
Mietshaus der Waschkeller, ein Gemeinschaftskeller, Garagen,
Trockenböden, Stellflächen für Fahrräder im Hausflur, etc.
mitversichert sind.
Mitversichert bei der Hausratversicherung sind ebenso die
Hausratsgegenstände von allen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Menschen in der gleichen Wohnung beziehungsweise im gleichen Haus. Dazu
zählen natürlich Ehegatten und Kinder, aber auch Lebenspartner.
Die Erweiterung der Hausratversicherung kann durch eine
Außenversicherung erfolgen. Mit einer Außenversicherung kann zum
Beispiel Hausrat versichert werden, der sich in einer Ferienwohnung
befindet. Die Außenversicherung kann auch über einen enger begrenzten
Zeitraum befristet werden, sie gilt aber immer mindestens drei Monate.
Wenn man also nur kurze Zeit im Urlaub ist muss man die Außenversicherung
trotzdem mindestens drei Monate abschließen. Interessant ist, dass beim
Studium von Kindern des Versicherten oder bei der Ableistung von
Wehrdienst beziehungsweise Zivildienst und während der Ausbildung der
Hausrat der Kinder, auch wenn sie eine eigene Wohnung bezogen haben, bis
zum Ende der Ausbildung durch die Hausratversicherung mit versichert sind.
Dieser Umstand ist kaum jemandem bekannt. Eingeschränkt wird der
Versicherungsschutz nur dadurch, dass das Kind einen eigenen Hausstand
gründet und nicht mehr die Absicht hat, zu den Eltern zurückzuziehen. In
dem Fall gibt es keinen Versicherungsschutz durch die aus den
Außenversicherung. Das ist aber oft eine reine Definitionssache. Die
Absichten ändern sich ja auch oft im Laufe der Zeit. Hier kommt es auf
die Argumentation gegenüber dem Versicherer an. Wenn man in diesen
Umstand nicht weiß macht man hier als Versicherter sehr oft Fehler.
Wenn der mit einer Hausratversicherung versicherte Versicherungsnehmer
umzieht wirkt die Hausratversicherung vorübergehend sowohl für die alte
Wohnung als auch für die neue Wohnung. Das ist gültig für einen
Zeitraum von drei Monaten ab dem Beginn des Umzugs. Sehr interessant und
oft unbekannt ist, dass Schäden bei dem Transport mitversichert sind,
wenn wenn sie durch eine der oben genannten Gefahren (Feuerereignisse,
Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Hagelschäden, Vandalismus, Raub
und Einbruch) verursacht worden sind. Eingeschränkt wird diese Regel nur
von dem Umstand, dass nur Umzüge nur innerhalb von Deutschland mit
versichert sind. Sofern ein Umzug ins Ausland stattfindet haftet die
Versicherung nur bis an die deutsche Grenze. Für den Versicherungsschutz
ist es nicht wichtig, ob der Inhaber der Hausratversicherung an der alten
Adresse oder an der neuen Adresse gemeldet ist. Entscheidend ist, wo der
Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat. Bei einem Umzug aus
beruflichen Gründen in eine andere Stadt, bei dem vorerst nur wenige
Hausratsgegenstände mit in die neue Wohnung genommen werden und bei der
die alte Wohnung weiterhin das Eigentum des Versicherungsnehmers ist,
verfällt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach dem Umzugsbeginn.
Vergleichbare Regeln gibt es im Fall von der Trennung von Ehepartnern. In
diesen Fällen muss aber genau in die Versicherungspolice geschaut werden,
weil jeder Versicherer hier andere Regeln festlegt.
Normale Gegenstände werden zum Neuwert entschädigt. Anders ist es bei
den so genannten Wertsachen. Wertsachen sind zum Beispiel Bargeld und
Sparbücher, Schmuck und Briefmarken, Pelze und Gemälde, Gegenstände aus
Silber und Gold sowie Antiquitäten. Antiquitäten haben eine besondere
Definition. Bei den Antiquitäten handelt es sich um Gegenstände, die
mindestens 100 Jahre alt sind und die keine Möbelstücke sind.
Möbelstücke unterliegen einer besonderen Bewertung. Für alle diese
Wertsachen wird grundsätzlich zunächst eine Grenze von zumeist 20 % des
Wertes festgelegt. Allerdings ist diese Grenze von Versicherer zu
Versicherer unterschiedlich und kann auch auf Wunsch erweitert werden.
Außerdem gibt es für bestimmte Wertgegenstände (unterschieden nach
Kategorien) spezielle Entschädigungsgrenzen, sofern diese nicht besonders
in Spezialschränken gesichert worden sind. Aus diesem Grund liegt die
Grenze für zu entschädigendes Bargeld bei lediglich 1000 €.
Die für eine Hausratversicherung zu zahlende Prämie ist abhängig von
der Höhe der Versicherungssumme. Des weiteren ist die Prämie für die
Hausratversicherung abhängig von den individuellen Zusatzwünschen und
von der Lage der zu versichernden Wohnung beziehungsweise des Hauses. Es
gibt bei den Versicherern bestimmte Tarifzonen. Überschwemmungen, Sturm
und Einbruchsdiebstahl sind in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich
zu bewerten. Normalerweise gibt es bei den Versicherungsunternehmen eine
spezielle Faustformel für die Tarifhöhe. Diese Faustformel wird im
wesentlichen von der Wohnfläche des zu versichernden Objektes bestimmt.
Die Wohnfläche unterscheidet sich aber von der Wohnfläche, die zum
Beispiel im Mietvertrag eingesetzt ist. Nicht zur Berechnung herangezogen
werden für die Hausratversicherung zum Beispiel die Terrassen und die
Balkone.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte möglichst angemessen sein.
Wenn man sich zu niedrig mit seinem Hausrat einschätzt entsteht die
sogenannte Unterversicherung. Dann kann es sein, dass beim Eintritt eines
Schadens die Versicherung nicht den gesamten Neuwert eines Gegenstandes
ersetzt. Es wird dann immer nur ein bestimmter Prozentsatz von jedem
Gegenstand ersetzt. Wenn man zum Beispiel um 30 % unterversichert ist wird
vom Neupreis jeweils 30 % abgezogen. Die Versicherung kann im Schadensfall
den Hausrat neu schätzen und einer Unterversicherung feststellen. Es
nützt also nichts dem Versicherer nichts zu sagen, sondern es ist besser
sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und mitzuteilen, dass
möglicherweise eine Unterversicherung besteht. Da die Hausratversicherung
auch keine so wirklich teure Versicherung ist, ist diese Vorgehensweise
doch sehr anzuraten. Versicherungsunternehmen sind zumeist bereit auf die
- Einrede der Unterversicherung- im Schadensfall zu verzichten, wenn man
als Kunde bereit ist eine generelle Absicherung auf 650 € pro
Quadratmeter in dem Vertrag festzulegen. Die Verkehrsunternehmen stellen
dann einen Unterversicherungsverzicht aus. Dann erhält der Versicherte
auf jeden Fall den Neuwertersatz im Schadensfall. Hinweisen sollte man
noch darauf, dass bei sehr großen Wohnungen oder Häusern an oder anderen
Objekten durch diese Berechnung nach der Quadratmeterzahl auch sehr
schnell eine Überversicherung eintritt. Dieser Regelsatz von 650 € pro
Quadratmeter sollte deshalb auch nur für kleine und mittelgroße Objekte
akzeptiert werden.
Die Hausratversicherung kann sich zum Teil mit der
Wohngebäudeversicherung und der Reisegepäckversicherung überschneiden.
Sofern das auftritt haftet im Schadensfall die Versicherung vollständig,
die zuerst abgeschlossen worden ist. Eine genaue Abrechnung welche Anteile
an dem Schaden welche Versicherung zu zahlen hat, erfolgt über eine
interne Regelung der Versicherer untereinander.
Der Versicherungsnehmer hat mit dem Abschluss der Hausratversicherung
auch unterschiedliche Pflichten. Bei Pflichtverletzung kann es zu einer
Kürzung der Zahlungen oder sogar zu einem vollständigen Verlust auf
Entschädigung durch die Versicherung kommen. Wichtig ist zum Beispiel,
dass beim Abschluss der Versicherung alle gefahrenerheblichen Bedingungen
der Versicherung mitgeteilt wird. Sofern der Versicherungsnehmer einen
Umstand verschweigt kann es zum Verlust der Versicherungsleistung oder zu
einer eingeschränkten Versicherungsleistung kommen. Wenn sich der
Änderungen ergeben hat der Versicherte die Pflicht, alle wichtigen
Informationen an den Versicherungsgeber mitzuteilen. Eine besondere
Pflicht des Versicherungsnehmers ist, die Wohnung beziehungsweise das Haus
Während kalter Jahreszeiten in ausreichender Weise zu heizen oder als
Ausgleich, wenn man längere Zeit nicht in der Wohnung oder dem Haus lebt,
die Wasserleitungen zu entleeren. Frost kann dadurch keine Schäden
verursachen. Sofern der Versicherungsnehmer besonders hohe
Versicherungssummen vereinbart, kann der Sicherungsgeber verlangen, dass
besondere Einbruchmeldeanlagen installiert werden und auch betriebsbereit
gehalten werden.
Versicherte Gefahren bei der Hausratversicherung sind Feuer. Feuer
können durch verschiedene Ursachen entstehen und folgende Feuer sind
mitversichert: Brände, verursacht durch unterschiedliche Auslöser und
entstanden ohne bestimmungsgemäßen Herd. Feuer durch Blitzschlag, wobei
die Feuer unmittelbar nach dem auftreten des Blitzes entstehen. Ein
Blitzschlag kann auch Kurzschluss und Überspannungsschäden an
elektrischen Geräten verursachen. Diese sind mitversichert, wenn der
Blitz unmittelbar diese Dinge getroffen hat. Eine weitere versicherte
Gefahr sind Explosionen, verursacht zum Beispiel durch die Ausdehnung von
Gasen und Dämpfen. Das Gegenteil, nämlich Implosionen, sind ebenfalls
versichert. Unter Implosionen versteht man die plötzliche Zerstörung von
Gegenständen durch äußeren Überdruck in Kombination mit einem inneren
Unterdruck. Feuer können ebenfalls entstehen durch Anprall oder Absturz
eines Flugzeuges.
Der Versicherungsschutz tritt auch ein, wenn Schäden durch
Leitungswasser verursacht werden. Unter Leitungswasser versteht man
Wasser, das aus verschiedenen Quellen innerhalb der Wohnung oder des
Hauses ausgetreten ist. Ursache kann er zum Beispiel Frost sein oder
andere Schäden durch Bruch an den Leitungen. Schäden durch
Einbruchdiebstahl sind abgesichert, sofern die Schäden durch einsteigen
oder eindringen oder einbrechen unter Verwendung von falschen Schlüsseln
oder unterschiedlichen Werkzeugen in die Wohnung oder in das Haus
verursacht werden. Ebenso abgesichert über die Hausratversicherung ist
Raub. Zu Raub gehört Gewaltanwendung und Gewaltandrohung, um einen
Widerstand auszuschalten mit erfolgter Entwendung von Dingen, die über
die Hausratversicherung abgesichert sind. Die Versicherung tritt jedoch
nur in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer unverschuldeter Weise nicht in
der Lage ist, Widerstand zu leisten. Dazu zählen zum Beispiel Ohnmacht
und Herzinfarkt. Eine weitere Versicherungsleistung der
Hausratversicherung ist Vandalismus. Vandalismus ist definiert als die
vorsätzliche Zerstörung von versicherten Dingen am Versicherungsort.
Folgende zusätzliche Kosten sind durch die Hausratversicherung
abgesichert: Aufräumkosten (Aufräumen versicherter Dinge sowie
Abtransport und Entsorgung), Schutzkosten und Bewirtungskosten (Kosten,
die bei Wiederherstellung und Wiederbeschaffung entstehen), Lagerkosten
und Transportkosten (sofern er die Wohnung beziehungsweise das Haus nicht
mehr benutzt werden können und dort auch keine Dinge eingelagert werden
können, werden die Kosten für den Transport und die Lagerung von
Versicherten Hausrat übernommen), Schlossänderungskosten (sofern beim
Diebstahl Schlüssel von der Wohnungstür oder Tresore entwendet werden,
werden die Kosten für die Änderung des Schlosses, wie zum Beispiel ein
neues Schloss oder neue Schlüssel, übernommen), Bewachungskosten
(seltener Fall, sofern Gebäude oder Häuser bewacht werden müssen und
nicht mehr verschließbar sind, zum Beispiel bei einem Teilbrand),
Reparaturkosten für Gebäudeschäden, Reparaturkosten für Nässeschäden
(zum Beispiel an Bodenbelägen, an den Tapeten oder Türen, bei
Innenanstrichen, etc.) und schließlich Kosten für provisorische
Maßnahmen, die dem vorläufigen Schutz von Wertgegenständen dienen.