Die wichtigsten Informationen
Was
Sie über die Krankenversicherung wissen sollten?
Die richtige Krankenversicherung soll es sein. Wenn die Auswahl
dann doch nicht so groß wäre? Im Bekanntenkreis hat man sich schon seit
langem umgehört und die Empfehlungen gehen von der Techniker Krankenkasse
über die Barmer und die Öffentliche bis zur R+V Versicherung, die
angeblich ganz besondere Vorzüge bieten soll. Aber so ganz überzeugt ist
man nicht und die Kriterien für die Auswahl einer Versicherung sind auch
sehr vielfältig und schwer durchschaubar.
Dann ist bei vielen noch die Frage nach offen, ob es die private
Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung sein soll?
Die Vorzüge der privaten Krankenversicherung - sofern man nicht
gesetzlich versichert sein muss - sind ebenfalls nicht von der Hand zu
weisen. Aber hält die Realität auch das, was die Reklame verspricht?
Um sich wirklich richtig entscheiden zu können, darf man die
Grundlagen nicht vergessen und vor allem die gesetzlichen Regelungen, um
wirklich die richtige Versicherung gegen Krankheit finden zu können.
Viele Eigenschaften der unterschiedlichen Versicherungen hören sich
blumig an, sind aber schon vom Gesetzgeber festgelegt und alle
Krankenkassen bieten in vielen Bereichen einen identischen Service.
Beginnen wir ganz einfach. Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, den
Versicherten die Kosten zu erstatten, die bei der Behandlung von
Krankheiten, Unfällen, Mutterschaft und Vorsorge entstehen. Das erfolgt
vollständig oder teilweise. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in
unterschiedlichem Rahmen. Gelegentlich werden von den Krankenkassen auch
Sachleistungen übernommen, genauso wie Folgekosten, zum Beispiel bei
Unfällen oder Erkrankungen. Man ist entweder freiwillig oder
gezwungenermaßen Mitglied in einer Krankenversicherung. Nur wenige
Menschen sind in Deutschland durch unglückliche Umstände vollständig
aus einer Krankenversicherung ausgeschlossen. Bei den privaten
Krankenversicherungen gibt es eine Versicherungsfreiheit, während bei den
gesetzlichen Krankenversicherungen in Abhängigkeit von den Bedingungen
des Versicherten eine Versicherungspflicht gibt, beziehungsweise geben
kann.
Es werden zwei grundsätzliche Arten von Versicherungen unterschieden.
Zum einen ist es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zum anderen
in die private Krankenversicherung (GKV). Die PKV und PKV unterscheiden
sich vor allem dadurch, wie sie ihr Geld an die Versicherten verteilen und
daraus ergeben sich langfristig Vorteile und Nachteile für den jeweiligen
Versicherungstyp. Große Belastungen sind sowohl die gesetzliche als auch
die private Krankenversicherung durch die überproportionalen Steigerungen
der Kosten bei der medizinischen Versorgung ausgesetzt. Eine noch nicht
überschaubares Problem ist die zunehmende Langlebigkeit der Bevölkerung.
Die private Krankenkasse hat aber aufgrund ihrer privaten
Unternehmensstruktur ein prinzipiell besseres Instrument, um mit den
Herausforderungen der Zukunft fertig zu werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz vom Staat
festgelegt und wird jährlich an die äußeren Bedingungen angepasst. Für
diese Versicherung zahlt man abhängig vom Einkommen und von der
beruflichen Stellung. Da die GKV zum Solidarsystem der Bundesrepublik
Deutschland gehört gibt es innerhalb des Systems eine Umverteilung der
Gelder von gut Verdienenden zu gering Verdienenden und sogar Versicherte,
die keine Beiträge bezahlen müssen. Ein wesentliches Kriterium der
gesetzlichen Krankenversicherung stellt die unbedingte Verteilung aller
jährlich eingenommenen Gelder an die Solidargemeinschaft dar. Das heißt,
dass keine Rücklagen gebildet werden, sondern man lebt von der Hand in
den Mund. Dieses Prinzip funktioniert so lange gut, wie eine Gesellschaft
kontinuierlich sich weiterentwickelt. In Europa und natürlich auch in
Deutschland hat sich aber im Laufe der Jahre ein Missverhältnis zwischen
jungen Menschen, also den Beitragszahlern, und alten Menschen, also den
Nutznießern des Krankensystems entwickelt. Da die Bevölkerung immer
länger lebt und es zu wenig Kinder gibt lastet auf den Beitragszahlern
ein immer höherer prozentualer Beitrag zur Krankenversicherung. Es ist
noch nicht abzusehen, wie lange die Prozentzahlenbeiträge für die
Krankenversicherung angehoben werden müssen. Um einen Ausgleich zu
schaffen ist der Gesetzgeber der EKV gezwungen immer weiter die Beiträge
zu erhöhen, andererseits aber auch die Leistungen der Krankenversicherung
möglichst zu reduzieren. Bei dieser Entwicklung wird noch sehr viel Unmut
und Streitereien zwischen den Bürgern, den Politikern, den Parteien und
den zuständigen Gremien entstehen. in wie weit die jetzigen Leistungen
reduziert werden können, kann noch nicht abgesehen werden.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
abhängig Beschäftigte, die ein Einkommen unterhalb einer
Einkommensgrenze haben (zur zeit knapp 50.000 € jährlich).
Pflichtversicherte haben nicht die Möglichkeit in die private
Krankenkasse zu wechseln. Pflichtversichert sind ebenso Bezieher von
Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld. Studierende sind
ebenso wie bestimmte Familienangehörige pflichtversichert. Für jeden
Bereich gibt es jedoch Ausnahmen, die im Bereich der privaten
Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden
sind. Privat versichern können sich vor allem Selbstständige, Menschen,
die ein Einkommen oberhalb der Arbeitsentgelt haben und der Personenkreis,
der aus der Versicherungspflicht entlassen wird. Dazu gehören zum
Beispiel geschiedene Ehepartner und Arbeitslose, die keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld haben. Entscheidend sind die Paragraphen 5,9 und 10 des
5. Sozialgesetzbuches.
Es besteht bei der gesetzlichen Krankenversicherung in verschiedenen
Bereichen eine Zahlungspflicht. Hintergrund ist natürlich, die Beiträge
und auch die Lohnnebenkosten nicht weiter, beziehungsweise nicht so
schnell steigen zu lassen. Bei den Zuzahlungen wird ein Eigenanteil von 10
% der anfallenden Summe des Arzneimittels berechnet. Die Gefahr von
Zuzahlungen ist, dass Erkrankte nicht mehr zum Arzt gehen oder Rezepte
nicht mehr einlösen, um diese Summen zu sparen. Dadurch können unter
Umständen Krankheiten verschlimmert werden oder viel länger dauern, als
es mit Medikamenten der Fall wäre. Dadurch könnten rein theoretisch die
Kosten des Gesundheitssystems sogar steigen und der Einsparungseffekt
aufgehoben werden. Zusätzliche Kosten für den Patienten ist die
Praxisgebühr, die einmal pro Quartal zu zahlen ist, wenn man in dem
jeweiligen Quartal zum Arzt geht. Sofern der Patient individuelle
Gesundheitsleistungen wünscht müssen diese vom Erkrankten
beziehungsweise Patienten privat bezahlt werden. Eine Übernahme durch die
Krankenkasse erfolgt nicht.
Privat versichert sind vor allem Menschen, welche sich nicht gesetzlich
versichern müssen, die also nicht pflichtversichert sind. Privat
versichern können sich Angestellte und Arbeiter, die ein monatliches
Bruttoeinkommen haben, dass oberhalb einer bestimmten Grenze liegt diese
Grenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) hängt vom Bruttogehalt ab, dass man
im Jahr verdient und legt derzeit bei circa 50.000 €. Ebenfalls einer
privaten Krankenkasse beitreten können Beamte. Das ist möglich, weil bei
ihnen lediglich ein Anteil an den Kosten der zu der Krankenkasse gezahlt
werden muss. Hintergrund ist, dass sie generell eine staatliche Beihilfe
erhalten. Eine große Gruppe in der privaten Krankenversicherung sind die
Selbstständigen und ebenso alle die freiberuflich tätigen. Für
Freiberufler und Selbstständige gibt es keine Einkommensgrenze, um in der
PKV Mitglied sein zu können.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei der privaten
Krankenversicherung eine individuelle Beitragsberechnung für jedes
Mitglied. Der Beitrag richtet sich nach dem Geschlecht, nach dem Alter,
nach dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Eintritts in die
Versicherung und des weiteren nach den zu erbringenden Leistungen, die im
Regelfall persönlich höher oder niedriger angesetzt werden können. Ein
wesentlicher Unterschied zur GKV ist, dass die private Krankenversicherung
Rückstellungen bildet beziehungsweise die gesetzliche Möglichkeit hat,
Rückstellungen zu bilden. Dadurch können Puffer geschaffen werden für
Eventualitäten. Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich eben
um private Unternehmen, die versuchen mit Gewinn zu arbeiten. Der
Gewinnsgedanke ist bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht vorhanden
beziehungsweise nicht erlaubt.
Bei der privaten Krankenkasse unterscheidet man nach Tarifgruppen. Es
werden Prämien für die jeweils einzelne Versicherte Tarifgruppe
errechnet und auch nur für diese Tarifgruppe werden dann die andern an
das Risiko angepassten Beiträge berechnet. Wenn die Beiträge angepasst
werden müssen werden diese entsprechend der Tarifgruppe angepasst und
nicht nach dem einzelnen Versicherten. Die Alterung der Bevölkerung
(Demographie Entwicklung) wird ebenso Einfluss auf die Risikokalkulation
der Krankenkassen haben und auch hier zu erhöhten Beiträgen führen. Es
ist jedoch nicht mit so dramatischen Ausschlägen wie bei der gesetzlichen
Krankenkasse aufgrund der genannten Faktoren zu rechnen. In der privaten
Krankenversicherung erfolgt auf jeden Fall keine derartige Umverteilung zu
anderen Versichertengruppen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der soziale Ansatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist hier nicht
gegeben, sondern es wird lediglich das verwirklicht, was vom Gesetzgeber
vorgeschrieben ist. Man darf nie aus den Augen verlieren, dass private
Krankenversicherer auch private Versicherungsunternehmen sind, die die
Absicht haben einen Gewinn zu erzielen.
Bei der privaten Krankenversicherung wird nach dem
Kostenerstattungsprinzip gearbeitet. Daraus ergibt sich, dass vom Arzt in
Absprache mit dem Patienten die Behandlung und die Therapie durchgeführt
werden können. Entsprechend dieser Absprache erstellt der Arzt später
seine Rechnung unter Berücksichtigung der Gebührenordnung für Ärzte.
Diese Rechnung wird an den Patienten geschickt, der eben der
Vertragspartner des Arztes ist. Diese Rechnung wird der privaten
Krankenversicherung in Rechnung gestellt und abzüglich einer
Selbstbeteiligung übernimmt die private Krankenkasse die Kosten.
Lediglich bei einer Behandlung im Krankenhaus wird die Rechnung direkt vom
Krankenhaus an die private Krankenversicherung übersendet. Das
Krankenhaus erhält für diese Vorgehensweise von Patienten eine
entsprechende Unterschrift. Sofern Medikamente verordnet werden, muss der
Versicherte in der Apotheke zumeist in Vorleistung gehen und die
Medikamente zunächst einmal bezahlen. Von der Krankenkasse bekommt er
alles oder einen Anteil zurück.