Die wichtigsten Informationen
Was
Sie über die Lebensversicherung wissen sollten?
Die Lebensversicherung wird abgeschlossen, um sich abzusichern. Das
macht man entweder nur um das absolute Risiko zu versichern
(Risikolebensversicherung) und die Zurückgebliebenen nicht dem völligen
Ruin oder großen Schwierigkeiten auszusetzen oder man möchte
gleichzeitig neben der Absicherung etwas für das Alter tun und Kapital
ansammeln, wenn das Undenkbare nicht Eintritt. Eine Lebensversicherung ist
weitestgehend die teuerste Versicherung und gerade wenn es um die
Absicherung und in die Kapitalansammlung geht, sollte man sich die
Entscheidung nicht einfach machen. Das Sammeln der wesentlichen
Informationen für die Entscheidungsfindung sind für den Abschluss einer
Lebensversicherung unverzichtbar.
Korrekt ausgedrückt wird mit einer Lebensversicherung die versicherte
Person wirtschaftlich gegen Todesfall (Todesfallversicherung) oder
Langlebigkeit (Erlebensfallversicherung) abgesichert. Im Todesfall erhält
der Kreis der Hinterbliebenen eine Einmalzahlung, bei Langlebigkeit
erhält der glückliche Überlebende eine Einmalzahlung oder eine Rente,
je nach vorheriger Vereinbarung. Was und wie versichert wird, wird im
Lebensversicherungsvertrag bei Abschluss der Versicherung vereinbart.
Im Versicherungsfall erhält die versicherte Person eine vertraglich
genau festgelegte Summe, die Versicherungssumme. Es wird im
Versicherungsfall nicht nach dem entstandenen Schaden gefragt, sondern
wirklich die vereinbarte Vertragssumme ausgezahlt. Eine Lebensversicherung
muss nicht unbedingt den Tod als Vertragsinhalt haben, sondern auch
schwere Krankheiten, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit oder auch
andere Dinge können versichert werden. In der deutschen Presse hat man
zum Beispiel schon gelesen, dass Sänger ihre Stimme versichert haben,
Sportler ihre Beine, Klavierspieler ihre Finger und Hände. Im Prinzip
handelt es sich jedes Mal um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein
Sänger ohne Stimme kann seinen Beruf nicht ausüben, ebenso wenig ein
Klavierspieler mit verkrüppelten Händen oder ein Sportler mit verletzten
Beinen. Jeder Berufsgruppe kann sich anders gegen Berufsunfähigkeit
versichern und der Vertragsinhalt wird unterschiedlich sein. Entscheidend
ist, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der
Vertragsgegenstand kann individuell mit einer Versicherung ausgehandelt
werden, man muss nur das nötige Geld haben, diesen Sachverhalt zu
versichern.
Klassisch ist natürlich die Todesfallversicherung. Als zweithäufigste
Versicherung wird die private Rentenversicherung gewählt. Im
Erlebnisfalle erhält der Versicherte eine monatliche Rente, so lange wie
der Versicherte lebt. Diese Form der Lebensversicherung als
Rentenversicherung zu bezeichnen, ist deshalb völlig korrekt. Es gibt
zwei Hauptausrichtungen in der Lebensversicherung. Das eine ist die
Risikoversicherung. In diesem Fall erfolgt keine beziehungsweise nur eine
kurzfristige Bildung von Kapital. Hintergrund ist allein eine Absicherung
der Anverwandten und / oder des Versicherten bei Berufsunfähigkeit. Davon
zu unterscheiden sind sie Versicherungen, die Kapital aufbauen. Teile des
eingezahlten Geldes werden zur Kapitalbildung benutzt und später ganz,
zum Teil oder auch mehr als eingezahlt worden ist, wieder ausgezahlt. Das
hängt von der Lebensdauer des Versicherten ab.
Man unterscheidet die Lebensversicherung danach, wofür die
Versicherungsleistung gedacht ist. Zunächst geht es in die konventionelle
Lebensversicherung, bei der ein genau bestimmter Betrag festgelegt wird.
Dann gibt es die fondstgebundene Lebensversicherung. Man erhält als
Versicherungsleistung Anteile von einem Fonds. Weniger bekannt ist die
indexgebundene Lebensversicherung. Der Leistungsumfang gerichtet sich nach
dem Stand eines Index. Solch ein Index kann zum Beispiel der DAX sein oder
der Index von Rentenfonds. Von einer Versicherung spricht man, wenn es
eine Zahlung von Geld zu einem bestimmten Termin gibt. eine vorzeitige
Auszahlung von Versicherungen kann es zum Beispiel bei einer
Ausbildungsversicherung, eine Aussteuerversicherung oder einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geben. In solchen Fällen tritt der
Versicherungsfall ein und die Auszahlung ist fällig. Es ist also kein
bestimmter Termin.
Eine Lebensversicherung kann zum Teil förderfähig sein. Die
Förderkriterien der Bundesrepublik ändern sich immer mal wieder und man
muss deshalb abfragen, ob die gewünschte Versicherung beziehungsweise der
Versicherungstyp eventuell förderfähig ist. Nach der Förderfähigkeit
unterscheidet man die Direktversicherung, vermögensbildende
Lebensversicherungen, eine Lebensversicherung zum Aufbau einer
zusätzlichen Kapitalgedeckten Altersversorgung (zum Beispiel die
Riester-Rente) und eine Lebensversicherung entsprechend der Basisrente (Rürup-Rente).
Die verschiedenen Typen der Lebensversicherung können sehr kompliziert
aufgebaut sein und die einzelnen Kategorien können sich überschneiden.
Man kann deshalb Lebensversicherungen häufig nicht einer bestimmten
Kategorie zuordnen. Jeder Versicherungsgesellschaft bietet ein großes
Spektrum an Paketen für den Interessierten an. Zusätzlich gibt es noch
diverse Zusatzversicherungen für die Lebensversicherung. Die häufigsten
sind dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfalltod
Zusatzversicherungen und Versicherungen im Bereich der
Pflegeversicherung.
In Deutschland ist es üblich, sich eine Lebensversicherung zuzulegen.
Es gibt circa 95 Millionen Verträge - und das bei einer Bevölkerungszahl
von 81 Millionen Einwohnern. Da nicht jeder Bundesbürger eine
Lebensversicherung hat, gibt es diverse Leute, die mehr als eine
Lebensversicherung abgeschlossen haben. Trotzdem muss es für sie nicht
unbedingt auch eine richtige Entscheidung sein. Die Entscheidung sollte
weiterhin wohl überlegt sein und alle Argumente sollten abgewogen
werden.
Bei der Auswahl der Versicherung haben Sie viele Möglichkeiten. Das
größte Versicherungsunternehmen, und das mit riesigen Abstand, ist die
Allianz Leben mit 13 Milliarden angelegten Kapital pro Jahr. Es folgen
unter den ersten 10 Plätzen neun weitere Versicherungsunternehmen mit
4.000.000.000-2.000.000.000 jährlichem Anlagekapital. In der Reihenfolge
sind das: AachenMünchner, Zurich Deutscher Herold, R+V
Lebensversicherung, Hamburg-Mannheimer LV, Debeka Leben, Volksfürsorge,
Würrembergische Leben, HDI-Gerling Leben und Victoria Leben. warum die
Allianz Leben an erster Stelle steht mag jedem selbst überlassen sein, ob
es auch die beste Versicherung ist?
Versicherungen benötigen eine nationale Zulassung. Überwacht werden
Versicherungsgesellschaften von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (Bafin.) Deutschland hat eigene nationale
Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG). Der Lebensversicherer und der
Versicherungsnehmer schließen den Lebensversicherungsvertrag direkt ab.
Der Lebensversicherer führt erst eine Prüfung des Kunden durch. Vor
allem ist eine Prüfung des Versicherten wichtig. Die Versicherung
benötigt Informationen zum Gesundheitszustand des Versicherten.
Der Antragsteller auf eine Lebensversicherung wird erst dann
Versicherungsnehmer, wenn er von der Versicherung den Versicherungsschein
erhält. Man unterscheidet zum Versicherungsbeginn den "technischen
Beginn des Versicherungsschutzes", den "rechtlichen Beginn des
Versicherungsvertrages" und den "materiellen Beginn des
Versicherungsvertrages". Der technische Beginn ist der im
Vertrag aufgeführte Zeitpunkt des Beginns. Es ist der frühestmögliche
Termin des Beginns des Versicherungsvertrages. Diesem Termin übergeordnet
ist der rechtliche Beginn des Vertrages. Der Vertrag kann nicht beginnen,
bevor er vom Lebensversicherer und vom Versicherungsnehmer angenommen
worden ist. Als materiellen Beginn des Versicherungsvertrages bezeichnet
man den Zeitpunkt, wenn der erste Betrag, der vertraglich vereinbart
worden ist, beim Lebensversicherer eingeht. Hintergrund ist, dass
Versicherungsbeiträge so genannte "Schickschulden "sind. Um das
Ganze noch zu komplettieren soll noch angemerkt werden, dass es einen
steuerlichen Beginn der Lebensversicherung gibt.
Der Versicherer kann die Beiträge einklagen lassen. Der Versicherer
hat auch die Möglichkeit Beiträge zu stunden. Andererseits ist der
Versicherer verpflichtet, den Versicherungsschutz zu leisten. Als
Versicherungsnehmer hat man neben der Zahlung der Beiträge nicht nur
Rechte, sondern auch Pflichten, die man auch Obliegenheiten nennt. Sofern
der Versicherungsnehmer diese Pflichten nicht einhält kann er unter
Umständen seine Versicherungsleistung gefährden. Allerdings muss die
Nichteinhaltung der Pflichten in einem kausalen Zusammenhang (kausal
heißt ursächlich - vom Begriff Ursache, verursacht) in Verbindung
stehen. Als Beispiel kann man nennen, das ein Versicherter beim Antrag
eine nicht in allzu ferner Vergangenheit zurückliegende Erkrankung nicht
erwähnt beziehungsweise verschwiegen hat. Falls so etwas passiert ist hat
die Versicherungsgesellschaft das Recht eine Versicherungsleistung zu
verweigern. Dieses Recht besteht bis zu einem Zeitpunkt von drei Jahren
nach dem Abschluss. Das Versicherungsunternehmen kann dann den Vertrag
für ungültig erklären. Wichtig ist immer, dass das
Versicherungsunternehmen den Beweis führen muss. Nach drei Jahren kann
das Versicherungsunternehmen den Vertrag auch anfechten, wenn arglistige
Täuschung vorliegt.
Selbstmord schließt Versicherungsleistungen aus, wenn sie innerhalb
von drei Jahren nach dem Versicherungsbeginn erfolgen. So ist es zumindest
in den meisten Versicherungsverträgen festgelegt. Ausgeschlossen ist es
nur, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt.
Es ist wichtig anzumerken, dass die meisten Versicherer sehr viel Geld
verdienen, wenn ein Vertrag einer Lebensversicherung vorzeitig durch den
Versicherten gekündigt wird. Bevor man eine Lebensversicherung
abschließt sollte man sich bewusst machen, dass fast 50 % aller
Versicherungsverträge vorzeitig gekündigt werden! Auch wenn man es
nicht plant, aber z.B. bei Scheidung und Geldnot müssen viele den Vertrag
kündigen und dann sind die Verluste enorm.
Normalerweise endet der Lebensversicherungsvertrag durch Tod der
Versicherten vor Ablauf der Versicherung (meistens sind es 65 oder 67
Jahre) oder eben durch die oben genannte Kündigung des
Versicherungsnehmers. Die Versicherungsgesellschaft kann den Versicherer
nur kündigen, wenn er seine Beiträge nicht zahlt. Es erfolgt dann eine
Umwandlung der Lebensversicherung in eine beitragsfreie
Lebensversicherung. Natürlich reduziert sich die Versicherungssumme
dadurch beträchtlich. Sofern in der Versicherung Zusatzversicherungen
einbezogen waren, entfallen diese im Regelfall vollständig.
Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, wird der Rückkaufswert
ermittelt. Das erfolgt durch das Versicherungsunternehmen. Wenn eine
Kündigung kurz vor Vertragsende erfolgt werden häufig günstigere
Konditionen für das Beenden des Versicherungsvertrages Angeboten. Man
spricht dann auch von "Abruf. Sonderregelungen gibt es auch für das
letzte Jahr der Versicherung. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer an.
Für viele von Bedeutung dürfte sein, dass man eine Lebensversicherung
auch auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkaufen kann
(gebraucht Policen). Die Erträge aus dem Verkauf muss der Versicherte
versteuern, das sollte nicht vergessen werden. Sehr oft werden auf diesem
Zweitmarkt für Lebensversicherungen höhere Beträge gezahlt, als es das
Versicherungsunternehmen selbst anbietet. Hintergrund ist, dass
Stornogebühren anfallen und es Unwägbarkeiten bei der Ablaufleistung
gibt. Für den Verkäufer ist der Verkauf auf dem freien Markt oft
günstiger, weil er genau den Preis seiner Versicherung kennt und den
Preis auf dem freien Markt damit vergleichen kann. Sofern es eine positive
Differenz gibt und diese nicht zu winzig ist, sollte man davon Gebrauch
machen. Wichtig ist allerdings, dass man einen seriösen Marktplatz und
Käufer findet. Sichern Sie sich in dieser Beziehung ab beim Verkauf von
Versicherungspolicen.