Die wichtigen Informationen.
Was
Sie über die Rechtsschutzversicherung wissen sollten?
Rechtsschutzversicherung sollen den Versicherten gegen Ansprüche
schützen. "Wenn ich, aus was für Gründen auch immer, in einer
schwierigen Situation bin und mich Ansprüchen von Dritten ausgesetzt
sehe, möchte ich ein sicheres Gefühl haben und mich durch einen Anwalt
in meinen Rechten gut vertreten wissen.", das ist der Wunsch von
jedem, der eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte oder schon
abgeschlossen hat.
Das Leid der Versicherungen ist aber nun einmal, dass man im Fall eines
Schadens sehr oft gerade die gewünschte Leistung nicht mitversichert hat.
Hier geht es genau abzuwägen, wie die Rechtsschutzversicherung aufgebaut
sein soll (es gibt verschiedenste Klauseln, Einschlüsse und Dinge, die
ausgeschlossen sind), bei wem sie abgeschlossen wird, was alles versichert
sein soll und genau das muss vorher klar sein, was man nicht versichern
möchte. Nur mit dieser genauen Festlegung erhält man auch einen guten
Preis für eine klar umrissene Leistung.
Mit einer Rechtsschutzversicherung schließt man einen
Versicherungsvertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen ab. Gegen
monatliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen beauftragt man das
Versicherungsunternehmen die eigene rechtlichen Interessen wahrzunehmen.
Grundlage für die Rechtsschutzversicherung ist das
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die zusätzlichen Dinge in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die je nach dem
Versicherungsunternehmen und der gewünschten Vertragsinhalte
unterschiedlich sind. Es gibt für die AGB unverbindliche
Musterbedingungen, die man mit den vom Versicherungsunternehmen
angebotenen AGB vergleichen sollte. Diese Musterbedingungen für AGB von
Rechtsschutzversicherungen werden vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft veröffentlicht und immer wieder aktualisiert (ARB
2010). Wenn man spezielle Rechtsschutzversicherungsleistungen wünscht,
werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig durch besondere
Vereinbarungen ergänzt.
Was bietet die Rechtschutzversicherung für Leistungen?
Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in großem Umfang die Kosten
für einen Rechtsstreit. Je nach Wunsch kann es eine vereinbarte
Deckungssumme geben oder es gibt keine Deckungsbegrenzung. Häufig ist die
Deckungssumme für Rechtsstreitigkeiten 250.000 €. Wenn man eine
unbegrenzte Deckungssumme wünscht, wird es natürlich teurer.
Von der Rechtschutzversicherung werden die gesetzlich festgelegten
Anwaltsgebühren bezahlt. Wenn die Anwaltsgebühren höher sind als die
gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren, muss der Versicherte diese
Gebühren selbst bezahlen. Trotzdem kann der Versicherte den Anwalt frei
wählen. Er muss eben nur bei einem teureren Anwalt den Aufschlag bei den
Anwaltsgebühren selbst bezahlen. Von der Rechtsschutzversicherung werden
daneben auch folgende Kosten übernommen: Gerichtskosten, Zeugengelder,
Sachverständigenhonorare, die Kosten des Prozessgegners (sofern von
Versicherten die Kosten gezahlt werden müssen) und Strafkautionen, sofern
diese 50.000 € nicht überschreiten. Es erfolgt keine Übernahme von
Geldstrafen oder Bußgeldern durch die Rechtsschutzversicherung.
Fast immer gibt es bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
eine Selbstbeteiligung. Wenn man keine Selbstbeteiligung wünscht, wird es
häufig sehr viel teurer. Hintergrund ist, dass ein Versicherter ohne
Selbstbeteiligung überhaupt keine Hemmschwelle hat, ein Klageverfahren
einzuleiten, immer wenn er sich im Unrecht wähnt, wird geklagt. Das muss
die Versicherung auf alle umlegen, die keine Selbstbeteiligung wünschen.
Die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung beträgt
normalerweise 150 bis 250 € je nach Rechtsschutzfall. Fragen Sie bei
Abschluss genauer nach, wie viel mehr die Prämie kostet, wenn man keine
Selbstbeteiligung wünscht. Möglicherweise kommt es ja für sie doch in
Frage. Die Rechtsschutzversicherung schützt in ganz Europa und ebenso in
den Nachbarstaaten des Mittelmeers, die nicht sowieso schon zu Europa
gehören. Tunesien, Algerien, Ägypten, Israel, Syrien und Türkei
gehören also dazu. Häufig gibt es auch einen Versicherungsschutz auf der
ganzen Welt, wenn man kürzere Touren ins Ausland unternimmt. Allerdings
der Versicherungsschutz häufig eingeschränkt. Hier müssen sie genau in
die AGB des Versicherungsvertrages sehen, um den Umfang der Leistungen zu
erkennen. Eine häufige Einschränkung ist, dass nur die eigenen
Anwaltsgebühren in der Höhe bis zum dreifachen eines deutschen
Rechtsanwaltes gezahlt werden. Ebenso ergibt sich für
Auslandsaufenthalte, die weltweit durchgeführt werden, häufig auch eine
Einschränkung in der Versicherungssumme auf 30.000 €.
Sehr angenehm ist, dass neben dem Versicherten auch unverheiratete und
volljährige Kinder mit versichert sind, sofern sie noch nicht 25 Jahre
alt sind. Ausgeschlossen von dieser Rechtsschutzversicherung für Kinder
sind lediglich Rechtsschutzfälle, die mit dem eigenen Kraftfahrzeug
zusammenhängen.
Sofern Sie eine Versicherung abschließen beginnt der
Versicherungsschutz erst nach dem Ablauf einer Wartezeit. Diese Wartezeit
für die Rechtsschutzversicherung liegt in der Regel bei drei Monaten ab
dem Vertragsbeginn. Hintergrund ist natürlich, dass man keine
Rechtsschutzversicherung abschließen kann, wenn gerade ein Verfahren oder
eine Klage ansteht. Die versichernden Unternehmen möchten sich natürlich
absichern, das ist nur vertändlich.
Rechtsschutzversicherungen bestehen heutzutage aus einzelnen Einheiten,
die man beliebig zusammensetzen kann. Überlegen Sie genau, welche
Leistungen sie gerne hätten und welche sie mit Sicherheit oder mit
großer Wahrscheinlichkeit nicht brauchen. Wo bestehen ihre Risiken und
welche Risiken, und nur diese Risiken, hätten sie gern abgesichert? Nur
so erhalten sie eine günstige Rechtsschutzversicherung. Hier nun eine
Liste von typischen Modulen einer Rechtsschutzversicherung: Fahrer
Rechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutz allgemein,
Verkehrsrechtsschutz Familienfahrzeuge, Berufsrechtsschutz
Selbstständige, Privatrechtsschutz Selbstständige, Privat Rechtsschutz+
Berufsrechtsschutz+ Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige,
Landwirtschaftsrechtsschutz+ Rechtsschutz, Rechtsschutz für
Grundstückseigentümer und Mieter, etc.
Des weiteren gibt es einige Spezialpakete für den Rechtsschutz, die
man bei den großen Versicherern abschließen kann: Arbeitsrechtsschutz,
Schadensersatzrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Grundstücksrechtsschutz,
Steuerrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertragsrecht und im Sachenrecht,
Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtschutz
(Verkehrsangelegenheiten), Disziplinarrechtsschutz und
Standesrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz,
Beratungsrechtsschutz, Opferrechtsschutz, Rechtsschutz in Unterhaltssachen
und Rechtsschutz in Ehesachen.
Man sieht, die Sache ist nicht leicht. Es ist wichtig sich zu
entscheiden. Manche Versicherungsinhalte sind sehr günstig, eben auch
weil sie kaum auftreten und von vielen abgeschlossen werden. Andere
Versicherungsbestandteile sind jedoch richtig teuer. Fragen Sie die
Versicherung genau, welcher Bestandteil wie viel kostet. Die Kosten sind
sicher ein Entscheidungskriterium, ob man es wirklich braucht oder nicht.
Vielleicht haben Sie ja gerade in einem bestimmten Punkt ein besonders
hohes Risiko? Warum beschränken sie sich nicht auf dieses Risiko
beziehungsweise diese Risiken?
Ein gewichtiges Thema insbesondere für die Praxis beziehungsweise
Realität sind noch die Leistungsausschlüsse. Das heißt im Klartext, die
Rechtschutzversicherung bezahlt ihnen nicht alle Kosten von allen
Streitigkeiten. So muss im Versicherungsfall eine Streitigkeit einer
bestimmten Leistungsart zugeordnet werden können, ansonsten besteht kein
Rechtsschutz für den Versicherten. So sind zum Beispiel Streitfälle, die
sich um das Schulrecht drehen, nicht über eine normale
Rechtsschutzversicherung versichert. Ausgeschlossen von der
Rechtsschutzversicherung sind zum Beispiel auch die Kostenübernahmen für
Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung. Ebenso
ausgeschlossen ist die Kostenübernahme zur Abwehr von
Schadensersatzansprüchen und die Kostenübernahme von aktiver
Strafverfolgung (Die einzige Ausnahme in dieser Hinsicht ist der so
genannte Opferrechtsschutz). Sehr wichtig zu wissen ist auch, dass alle
Rechtskosten im Zusammenhang mit dem Bau von einem Haus oder einer Wohnung
nicht mit über die Rechtsschutzversicherung abgesichert sind. Wenn Sie
also Streitigkeiten mit der Bank bezüglich der Finanzierung haben oder
sie haben eine Auseinandersetzung mit dem Bauträger oder dem Makler von
ihrem Haus oder ihrer Wohnung, so enthält die normale
Rechtschutzversicherung keine Absicherung für diese Fälle. Das ist
natürlich schade, weil es rund um den Hausbau bzw. Wohnungsbau sehr viele
Rechtsstreitigkeiten gibt.