Die wichtigen Informationen
Was
Sie über die private Krankenversicherung wissen sollten?
Die private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen
Krankenversicherung. Wenn man sich entscheiden möchte ist es wichtig,
zunächst einmal die Grundlagen der privaten Krankenversicherung zu
verstehen. Dann geht es um die Details, die eine private
Krankenversicherung günstig oder eben auch nicht machen. Hier finden Sie
die entsprechenden Informationen.
Die gesetzliche Krankenkasse ist durch den Gesetzgeber abgesichert.
Sofern der Staat nicht in Konkurs geht, können Sie davon ausgehen, dass
der Staat im Krankheitsfall sich um sie kümmert. Die Höhe und die Art
der Leistung hängt natürlich von den mehr oder weniger gefüllten Kassen
ab. Die private Krankenversicherung wird von einem privatrechtlich
organisierten Versicherungsunternehmen angeboten. Diese
Versicherungsunternehmen haben in der Regel die Absicht einen Gewinn zu
erzielen. Private Unternehmen sind mehr Konkursgefährdet als der Staat
selbst.
Mit der privaten Krankenversicherung (PKV) sichern Sie sich
gegen Kosten ab, die durch Krankheit und Unfälle verursacht werden.
Eingeschlossen in diese Krankenversicherung sind auch vorbeugende oder
diagnostische Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit. Die PKV umfasst
somit alle Versicherungsunternehmen, die eine private Versicherung gegen
Krankheit anbieten. Gegenwärtig haben sich circa 9 Millionen Menschen in
Deutschland in der privaten Krankenversicherung gegen Krankheit
vollversichert. Zusatzversicherungen sind hier nicht mit aufgenommen. Damit
sind circa 11 % der deutschen Bevölkerung über eine PKV versichert. Sie
hatten ihre Gründe und wir gehen hier genauer darauf ein.
Versicherungspflicht: Sie als deutscher Bürger sind verpflichtet, sich
in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten
Krankenversicherung zu versichern, sofern sie in Deutschland leben und
keine Ansprüche auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe oder ähnliche
Forderung haben. Man unterscheidet, Vollversicherung und Teilversicherung.
Mit der Vollversicherung sind sie gegen die gesamten Krankheitskosten abgesichert,
sofern die Leistungen in die AGB der Krankenkasse aufgenommen sind. Gesetzlich
vorgeschrieben sind für die Unfallversicherung mindestens die ambulante
und die stationären Krankheitskosten. Man spricht auch von der substitutierten
Krankenversicherung. Die Teilversicherung der
Krankenversicherung versichert sie nur gegen Anteile der Krankheitskosten.
Hierzu gehören zum Beispiel die Beamtenversicherung, die einen Anspruch
auf Beihilfe durch den Dienstherrn beinhaltet. Mit der Zusatzversicherung
versichern sie sich gegen zusätzliche Risiken der gesetzlichen
Krankenversicherung. Eine Zusatzversicherung ist zum Beispiel eine
Auslandskrankenversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung, eine
Krankentagegeldversicherung und Ähnliches.
Die 9 Millionen privat krankenversicherten Bürger in Deutschland haben
fast 31.000.000.000 € an Beiträgen jährlich gezahlt. Nach den eingezahlten
Beiträgen ergibt sich eine Rangfolge der Versicherer nach der Größe. Mit Abstand die größte Versicherung ist die Debeka mit circa 2,2
Millionen Versicherten. Es folgen die DKV und die Allianz mit
800.000-900.000 Versicherten. Die nächst kleineren privaten Krankenkassen
sind die Signal-Versicherung, DBV-Winterthur (Axa) und die
Central-Versicherung mit 450.000-600.000 privat versicherten Mitgliedern.
Die letzten vier unter den 10 größten privaten Versicherern sind die
Bayerische Beamtenkasse, die Continentale Versicherung, die HUK-Coburg und
die Barmenia mit 350.000 bis knapp über 400.000 privat Versicherten.
Nicht jeder wird in eine private Krankenkasse aufgenommen. Ob sie nun
Mitglied werden können oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab: Vor Vertragsabschluss sind entscheidende
Kriterien das Geschlecht, das
Einkommen, das Alter, der Beruf, die zu versichernde Leistung und
natürlich der Gesundheitszustand. Sofern sie bestimmten Krankheitsrisiken
ausgesetzt sind oder sie bereits Erkrankungen haben, insbesondere
natürlich wenn sie wiederholt auftreten und unter Umständen auch
chronisch sind, wird ein teilweiser Ausschluss der Versicherungsleistungen
in den Vertrag aufgenommen
oder es erfolgt ein Risikozuschlag. Ausgenommen von diesem Aufschlägen
ist jedoch der Basistarif.
Sie haben die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu
versichern, allerdings nur, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht der
Versicherungspflicht unterliegen. Eine Befreiung von der Pflicht der
Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse haben Arbeitnehmer, bei
denen das Einkommen über der Arbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Freiberufler
und Selbstständige.
Als Student hat man eine Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Versicherungspflicht für
Studenten kann jedoch ausgesetzt werden, wenn man am Beginn des
Studiums oder mit Auslauf der kostenfreien Familienversicherung sich von
dieser GKV Pflichtversicherung befreien lässt. Der Zeitpunkt ist aber
entscheidend (bis 6 Monate nach dem Auslaufen) und man sollte ihn nicht versäumen, ansonsten ist man als
Student bis zum Ende des Studiums GKV pflichtversichert. Vorteilhaft für
Studenten ist, dass die private Krankenversicherung (und ebenso auch die
PKV) einschließlich des 30. Lebensjahres Studententarife bei den
Beiträgen anbietet.
Künstler und Journalisten, die freiberuflich tätig sind können über
die Künstlersozialkasse, abgekürzt KSK, in vergleichbarer Weise wie
Arbeitnehmer Zuschüsse zur gesetzlichen Kranken Versicherung erhalten.
Damit erfolgt eine den Arbeitnehmern vergleichbare gesetzliche
Pflichtversicherung. Wenn man versicherungsfrei werden möchte bestehen
die identischen Voraussetzungen wie für den Arbeitnehmer. Wenn man sich
bei der KSK anmeldet, kann man sich von dieser Versicherungspflicht
befreien lassen, worauf man von der Künstlersozialkasse die
entsprechenden Zuschüsse für die private Krankenversicherung erhält.
Menschen, die sich nur in der gesetzlichen Krankenkasse versichern
können, weil sie aufgrund der Bedingungen pflichtversichert sind, haben
selbstverständlich die Möglichkeit private Zusatzversicherungen
abzuschließen (zum Beispiel Zahnersatzversicherung, Krankenhaustagegeld,
etc.).
Wenn man in eine private Krankenkasse wechselt muss man sich bewusst
sein, dass nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen man nur wieder
in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird, wenn eine
Versicherungspflicht besteht, der Antragsteller unter 55 Jahren alt ist
und in das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze abgesunken ist.
Diese Einschränkungen sind wichtig, wenn man sich für den Weg zur
privaten Krankenkasse entscheidet. Für viele gibt es kein Zurück, auch
wenn die Beiträge im Alter unerträglich steigen.
Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihre Tarife nach dem
Einkommen. Sie versucht damit eine sozial gerechte Versicherung zu
installieren. Dahinter steckt
natürlich der Gesetzgeber, der einen sozialen Ansatz hat, eine gerechte Gebührenstruktur auszubilden. Was gerecht ist, ist nun Definitionssache,
aber die private Krankenversicherung macht sich in dieser Hinsicht erst
gar nicht die Mühe, gerecht sein zu wollen. Bei der privaten
Krankenversicherung sind die Versicherungsprämien einkommensunabhängig.
Die PKV kümmert sich also nicht darum, wie viel sie verdienen und wie
viel sie sich leisten können oder wollen. Wenn sie zur privaten
Krankenversicherung wechseln, richtet sich der Tarif nach verschiedenen
Kriterien. Einen großen Einfluss hat das Geschlecht. Die Frauentarife
sind höher. Ursache sind die höhere Lebenserwartung und eine andere
Risikoeinstufung. Der Gesetzgeber versuchte darauf Einfluss zu nehmen. Aus
diesem Grund dürfen seit dem Jahr 2008 die Kosten für Geburten und in
die Schwangerschaftsvorsorge von der privaten Krankenversicherung nicht
mehr nur den Frauen angelastet werden, sondern sie sind gleichmäßig auf
Männer und Frauen zu verteilen. Bei der Berechnung hat der Gesetzgeber
jedoch nur beschränkten Einfluss, denn die privaten Krankenversicherer
sind, wie es der Name sagt, private Unternehmen, die ihre Risiken selbst
kalkulieren dürfen. Private Unternehmen wollen mit Gewinn arbeiten und natürlich
Verluste vermeiden.
Neben dem Geschlecht hat das Eintrittsalter der Versicherten Person und
die zugehörige Berufsgruppe einen Einfluss auf den Anfangsbeitrag bei der
PKV. Es gibt Vergünstigungen für manche Berufsgruppen. Dazu gehören
zum Beispiel Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. aber auch
Zuschläge sind für manche Berufsgruppen zu zahlen. Wenn man bei der
privaten Krankenversicherung eine höhere tarifliche Leistung haben will,
dann sind diese höheren Leistungen auch vom Versicherten in der PKV zu
zahlen. Zum Beispiel eine im Krankheitsfall erwünschte Chefarztbehandlung
ist extra mit einem höheren Beitrag zu begleichen.
Tipp: Entscheidend für die Beitragshöhe ist der Gesundheitszustand des zu
versichernden. Bei den Risikozuschlägen handelt es sich zumeist um
prozentuale Aufschläge auf den Grundbeitrag. Viele Versicherungsnehmer in
der PKV wissen nicht, dass man diese Zuschläge je nach dem
Gesundheitszustand nach einer gewissen Zeit überprüfen und
gegebenenfalls reduzieren lassen kann. Das ist jedoch nur mit einem
speziellen Extraantrag von dem Versicherungsnehmer möglich. Falls Sie zu
dem Personenkreis gehören, die Zuschläge beim Vertragsabschluss gezahlt
haben, ist es unter Umständen an der Zeit, hier jetzt einen Antrag zu
stellen.
Zumeist beim Zahnersatz gibt es eine Leistungsstaffelung. Der
Versicherer gewährte dem Versicherten bei der PKV in den ersten Jahren
der Versicherung eine gestaffelte und Summen begrenzte Erstattung von
Beiträgen. Auch Leistungsausschlüsse sind bei der PKV bei
beeinträchtigten Gesundheitszustand beim Abschluss der Versicherung
möglich. Dabei können dann Behandlungskosten für die Diagnose einer
bestimmten Erkrankung ausgeklammert werden. Wenn sie günstige Beiträge
haben wollen, ist so ein Ausschluss durchaus sinnvoll, Spätfolgen müssen jedoch genau
bedacht werden.
Während die gesetzliche Krankenversicherung keinen Pflichtversicherten
ablehnen darf, egal in welchem Gesundheitszustand der sich befindet, kann
die private Krankenversicherung einen Antragsteller für die PKV ablehnen,
wenn der Gesundheitszustand nicht den Anforderungen entspricht (ein
Spezialfall ist lediglich die Nachversicherung von Neugeborenen und bei
besonderen Situationen während der Adoption). Als wesentliche Neuerung
zum Ausgleich von Ungerechtigkeiten hat der Gesetzgeber mit der
Verpflichtung für die privaten Krankenversicherer verbunden, auch
Antragsteller mit risikoerheblichen vor Erkrankungen aufnehmen zu müssen
(Gesetzesänderung im September 2009). Sie werden dann ohne
Beitragsaufschlag in den modifizierten Standardtarif (Basistarif)
aufgenommen.
Beiträge können durch verschiedene Faktoren steigen. Dazu gehören
die allgemeine Kostensteigerung, Kostensteigerungen durch neuen
medizinischen Fortschritt, eine Kostenbelastung innerhalb eines speziellen
Tarifes, durch unzutreffende errechnete KopfsSchadensprofile, durch
Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, durch Veränderung von
Zinsen auf dem Kapitalmarkt, durch gesetzliche Eingriffe bei der
Kalkulation der Beiträge der privaten Anbieter, durch Anpassungen beim
Neugeschäft, insbesondere Wachstum, durch Änderungen bei der
Abgangsordnung, durch Anpassungen bei der Stornoquote und durch Änderung
der steuerlichen Rahmenbedingungen.
Die private Krankenversicherung ist verpflichtete den Basistarif
anzubieten. Dieser Basistarif ist verknüpft mit den Leistungen von der
gesetzlichen Krankenkasse. Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher
Tarif. Wenn man bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist kann man
innerhalb eines Zeitrahmens von sechs Monaten nach dem Erreichen der
Voraussetzungen für eine Befreiung aus der GKV in die PKV in den
Basistarif wechseln. Die privaten Krankenversicherer nehmen nicht gerne
Personen in den Basistarif auf, weil ihre Gewinnsberechnungen dadurch
unter Umständen stark beeinträchtigt werden. Wenn jedoch ein Versicherter
der GKV diesem prinzipiellen Angebot folgt und in die PKV wechselt, darf er von der privaten
Krankenkasse nicht abgelehnt werden. Ab einem Alter von 65 Jahren hat man
grundsätzlich die Möglichkeit unabhängig vom Einkommen in die PKV zu
wechseln. Allerdings muss man bereits 10 Jahre bei der privaten
Krankenversicherung versichert gewesen seien. Die Beitragshöhe von diesem
Standardtarif beziehungsweise Basistarif ist in der Höhe begrenzt auf den
durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV.
Es gibt bei der PKV weiterhin den Standardtarif, der für Rentner sowie
für erkrankte oder pensionierte Beamte bereitgestellt wird. Oft können
mit zunehmendem Alter die sich ständig steigenden Beiträge für die PKV
von den Versicherten nicht mehr geleistet werden. Wenn er dann in dieser
Personenkreis einen Wechsel in die GKV möchte, ist das nicht mehr
realisierbar. Auf jeden Fall darf der Beitrag für die PKV nicht den
aktuellen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
überschreiten. Ebenso die Leistungen entsprechen den Leistungen der
gesetzlichen Krankversicherung. Wenn eine Umstellung aus dem höheren
Tarif in den Standardtarif erfolgt werden die Rückstellungen für das
Alter aus dem bisherigen Tarif mit übernommen. Je nachdem wie lange man
bereits versichert ist kann der Beitrag dann niedriger sein als der
höchste Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei der privaten Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen möglich.
Darunter versteht man eine Erstattung von Anteilen der bereits
gezahlten Beiträge für die Vollversicherung oder auch für eine Zusatzversicherung.
Beitragsrückerstattungen finden statt, wenn über einen gewissen
längeren Zeitraum vom Versicherten keine Leistungen abgefordert worden
sind. Bei der Beitragsrückerstattung gibt es die erfolgsabhängige
Beitragsrückerstattung, die Pauschalleistung und den Leistungsfreiheitsrabatt.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung richtet
sich nach dem Geschäftserfolg des Versicherungsunternehmens und erfolgt
jährlich. Sie wird jährlich neu berechnet. Viele
Versicherungsunternehmen bieten eine vertraglich garantierte
Pauschalleistung. Die Pauschalleistung steigert sich nach der Zeit,
die man keine Leistungen beantragt hat. Diese Pauschalleistung kann bis zu
sechs Monatsbeiträge betragen und ist nicht abhängig vom
Geschäftserfolg des Versicherungsunternehmens, sondern allein von der
Dauer der Leistungsfreiheit des Versicherten, vergleichbar mit
Kraftfahrzeugversicherungen bieten einzelne Versicherungsunternehmen
ebenso einen steigenden Rabatt auf den Versicherungsbeitrag, wenn keine
Leistungen in Anspruch genommen werden. Es kann sich daraus ein Rabatt von
bis zu 50 % des normalen Krankenkassenbeitrages ergeben. Sofern man eine
Leistung in Anspruch nimmt reduziert sich der Rabatt jeweils um einen
bestimmten Prozentsatz. Es ist vergleichbar mit
Kraftfahrzeugversicherungen, bei denen der Rabatt im Schadensfall
reduziert wird, aber nicht auf null sinkt.
Egal für welche Versicherung sich entscheidet, vor der Entscheidung
ist ein Vergleich erforderlich. Wählen Sie dazu möglichst immer
verschiedene Anbieter für einen Vergleich aus. Nicht alle Anbieter dieser
Vergleichsdienste haben auch wirklich alle Krankenkassen im automatischen
Vergleich enthalten. Wir haben ja in Deutschland noch mehrere Hundert
Krankenkassen und da ist es auch kaum möglich. Ein Anbieter für einen
Vergleich von privaten Krankenkassen finden Sie hier: ´´private
Krankenversicherung im Vergleich´´. Viel Erfolg bei der Auswahl
unter der Masse der Anbieter. Aber es geht nun mal um viel Geld und nur
wenige Leute haben Geld zu verschenken. Dann lieber etwas Zeit
investieren.